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Eurokonvertierung Falls die Daten Ihrer Warenwirtschaft oder Finanzbuchhaltung noch nicht auf Euro konvertiert wurden, so kann dies, mit unserem Eurokonverter, auch noch in 2002 nachgeholt werden. Umstellung auf neue Landeswährung EUROwie Sie sicher wissen, wird die Landeswährung Ende dieses Jahres endgültig auf Euro umgestellt. Welche Folgen hat dies für Ihren Datenbestand? Mit diesen Informationen möchten wir Sie umfassend über die notwendigen Maßnahmen informieren und vorbereiten. Die ipro Warenwirtschaft ist, mit vorhandenem Fremdwährungsmodul, grundsätzlich voll mehrwährungsfähig. Auf der Basis dieser Funktionalität werden vermutlich auch bei Ihnen, Bestellungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen in der lieferanten- bzw. kundenspezifischen Währung ausgegeben. D.h. wenn ein Kunde im Kundenstamm bzw. letztlich im Auftrag auf Währung EUR steht, wird auch heute schon die Rechnung in EURO gedruckt. Durch diese Möglichkeit können Sie im Prinzip beliebig lange ohne Währungsumstellung arbeiten. Die interne Speicherung der Umsätze für die Statistiken, sowie die Übergabe an die Finanzbuchhaltung erfolgt dabei aber immer und grundsätzlich in der eingestellten Landeswährung, i.d.R. DM. Sämtliche Listen und Auswertungen werden dann allerdings auch weiterhin in DM (Landeswährung) dargestellt und auch die Buchhaltung erhält die Daten in DM. Auch hier werden somit sämtliche Auswertungen und Mahnungen weiterhin in DM ausgeben. Die Umstellung der Landeswährung auf Euro löst dieses Problem, da hierdurch in den gesamten Datenbeständen die Beträge und die neue Landeswährung umgerechnet werden und dort, wo Umrechnungskurse auf DM-Basis hinterlegt sind, diese durch die neuen Kurse auf Eurobasis ersetzt werden. Natürlich gibt es nicht nur Umsätze, sondern auch Einkaufs-, Verkaufs- und Bewertungspreise, UST-Beträge, Zu-/Abschlagssummen, kumulierte Summen, Zwischensummen und Gesamtsummen in einer erheblichen Anzahl von Datenbanken. Warnung! Ändern Sie auf keinen Fall Ihre Kurstabelle zur Euroumstellung selbst - die Konsequenzen wären verheerend. Gleiches gilt für die Finanzbuchhaltung.Da die Menge der zu konvertierenden Dateien und Daten sehr umfangreich ist, haben wir entsprechende Programme entwickelt, damit die Umstellung weitestgehend automatisiert und sicher ablaufen kann. WarenwirtschaftFolgende Dateien sind betroffen:
FinanzbuchhaltungFolgende Dateien sind betroffen: § Praktisch alle
FinanzbuchhaltungVorraussetzung aktuelle Programmversion 6.1e Verwenden Sie auf keinen Fall eine ältere Programmversion, auch wenn dort evtl. der Menüpunkt '3.15. Kurse/Landeswährung ändern' bereits enthalten sein sollte. Bedienung: è 3 Mandanten/Dateien è 15 Kurse/Landeswährung ändern Hier befindet sich bereits das Konvertierungsprogramm für die Fibu-Daten. Da sich an dieser Funktion jedoch noch wichtige Änderungen ergeben haben, müssen Sie unbedingt eine aktuelle Fibu-Version (ab 20.02.2002) verwenden bzw. anfordern. Wird mit Integration Warenwirtschaft gearbeitet, so ist unter '8.1. Integration' für jedes integrierbare Journal die Währung in dem die Datenübergeben wurden separat festlegbar.
Allgemein Informationen zum Euro und dessen Einführung Folgende Informationen haben wir für Sie zusammengestellt:
Besondere Regelungen zur Preisauszeichnung während der Übergangsphase wird es
voraussichtlich nicht geben. Das deutsche Recht sieht bislang vor, dass grundsätzlich nur
ein Preis, nämlich der vom Kunden zu zahlende Endpreis, anzugeben ist. Solange ein
Unternehmen für die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen nur DM akzeptiert,
braucht es daher - wie bislang auch - nur DM-Preise anzugeben. Im Wettbewerb könnte es
sich aber in vielen Bereichen auch in dieser Phase schon als notwendig erweisen, Preise in
Euro auszuzeichnen.
Zwischen dem 1.1.2004 und 30. 6. 2004 werden alte und neue Währung - in Deutschland
also DM und Euro - nebeneinander existieren. Es ist möglich, dass für diese Zeit die
doppelte Preisauszeichnung gesetzlich geregelt wird. Zugleich müssen die Kassensysteme
zwei Währungen verarbeiten. Die wenigsten der derzeit genutzten Systeme sind dazu in der
Lage. Besonders die Einzelhandelsverbände treten daher für eine deutliche Verkürzung
dieser Übergangsphase ein.
Die Umrechnungskurse sind bekannt und nachvollziehbar. In der Bundesrepublik
Deutschland besteht zudem eine Preisauszeichnungspflicht. Dem Verbraucher sollte es daher
möglich sein, Preisveränderungen im Zuge der Umstellung zu erkennen. Ob Preiserhöhungen
im Zuge der Umstellung überhaupt möglich sind, wird letzten Endes der Wettbewerb - und
damit der Verbraucher selbst - entscheiden.
Für die Umrechnung ist der Euro-Kurs in nationaler Währung mit sechs signifikanten
Stellen maßgeblich. Für Deutschland bedeutet dies, dass der Umrechnungskurs fünf
Nachkommastellen haben wird. Beispielsweise könnte er lauten: 1 Euro = 1,95393 DM. Alle
Geldwerte sind mit diesem Kurs umzurechnen. Der Umrechnungskurs darf dabei selbst nicht
gerundet werden. Es ist also nicht möglich, etwa aus Vereinfachungsgründen mit einem
Kurs von 1,954 zu rechnen, weil damit Ungenauigkeiten vor allem bei großen Beträgen
verbunden wären. Werden Euro-Beträge in DM umgerechnet, so ist der Euro-Betrag mit dem
Umrechnungskurs zu multiplizieren. Werden DM-Beträge in Euro umgerechnet, so ist mit dem
Umrechnungskurs zu dividieren. Das Ergebnis wird kaufmännisch (bis 4 abrunden, ab 5
aufrunden) auf die kleinste Geldeinheit (1 Pfennig) gerundet.
Umrechnungskurse zwischen den Teilnehmerländern sollen Anfang Mai 1998 zusammen mit
der Festlegung der Erstteilnehmer angekündigt werden. Die Notenbanken werden dafür
sorgen, dass Ende 1998 die Marktkurse mit den angekündigten Kursen - voraussichtlich die
EWS-Leitkurse - übereinstimmen. Die endgültige Fixierung der Umrechnungskurse zwischen
dem Euro und den nationalen Währungen erfolgt zu Beginn der EWU Anfang 1999 auf Basis der
Marktkurse zum Jahresende 1998.
Ab Januar 1999 wird der Devisenmarkt auf den Euro umgestellt, d.h. der Markt ermittelt
aktuelle Wechselkurse zwischen Dollar und Euro. Dollar-DM-Notierungen wird es dann nicht
mehr geben. Die Wechselkurse zwischen Euro und Dollar oder Euro und Yen werden flexibel
sein. Damit bestehen weiterhin Wechselkursrisiken zwischen dem Euro und anderen
Währungen. Die wirtschaftliche und politische Entwicklung in Amerika und Europa ist dabei
maßgeblich für die Entwicklung des Euro-Dollar-Kurses.
Die gesamte Wirtschaft wird von der Umstellung auf den Euro betroffen sein. Der Aufwand hängt unter anderem von Branche, Betriebsgröße, Anteil des Bargeldgeschäftes und dem Grad der Auslandsverflechtung eines Betriebes ab. Die Kosten setzen sich in der Regel zusammen aus:
Für die Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.1998 enden, ist ein Wahlrecht vorgesehen.
Die Unternehmen können entscheiden, ob sie ihren Jahresabschluss in DM oder Euro
aufstellen wollen. Für Stichtage ab dem 1.1.2002 ist der Jahresabschluss in Euro
zwingend. Die Steuererklärung muss in Deutschland nach dem derzeitigen Diskussionsstand
für Veranlagungszeiträume bis zum 31.12.2001 in DM erfolgen.
Nein, bei der öffentlichen Hand müsste auch gespart werden, wenn es den Vertrag von
Maastricht nicht gäbe. Denn eine hohe Staatsverschuldung belastet das Zinsklima und das
Vertrauen der Wirtschaft, die höhere Steuern befürchten muss. Langfristig bleibt
Deutschland ohnehin nur dann wettbewerbsfähig, wenn es solide Staatsfinanzen vorweisen
kann und die zu hohe staatliche Abgabenlast senkt.
Eine parallele Buchführung in DM und Euro wird in der Regel nicht notwendig sein.
Größere Betriebe oder Zulieferbetriebe von Großunternehmen, die sehr früh ihr
Rechnungswesen auf Euro umstellen, sollten sich jedoch darauf vorbereiten,
Geschäftsvorfälle sowohl in DM als auch in Euro verarbeiten zu können.
Ob für EWU-bedingte Umstellungsaufwendungen Rückstellungen (Aufwands- oder
Verbindlichkeitsrückstellungen) gebildet werden können, ist noch nicht abschließend
geklärt. Bei den Verbindlichkeitsrückstellungen geht die Tendenz dahin, diese zumindest
zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zulässig anzusehen, da die hierfür erforderlichen
Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Im Hinblick auf die Aufwandsrückstellungen hat sich
noch keine einheitliche Meinung herausgebildet. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW)
hält Aufwandsrückstellungen jedoch lediglich in Einzelfällen für zulässig.
Bereits im Vorfeld der Währungsumstellung werden Druckereien, Softwarehäuser sowie
Wirtschafts- und Unternehmensberater profitieren. Langfristig werden in erster Linie
Unternehmen etwa aus den Branchen Chemie, Automobilbau und Maschinenbau, die einen hohen
Anteil ihrer Produktion innerhalb der EWU verkaufen, zu den Gewinnern gehören.
Entscheidend für die Nutzung der Vorteile ist, dass sich ein Unternehmen rechtzeitig und
gründlich auf die strategischen und technischen Herausforderungen der EWU vorbereitet. |